Strafrecht
Im Jahr 2020 wurde Frau Rechtsanwältin Martina Fuchs von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen die Bezeichnung „Fachanwältin für Strafrecht“ verliehen.
Als Strafverteidigerin vertritt Frau Rechtsanwältin Fuchs Beschuldigte in allen Phasen des Strafverfahrens. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ist dabei häufig von entscheidender Bedeutung. Deshalb gilt: Machen Sie gegenüber Polizei oder anderen Strafverfolgungsbehörden keine Angaben, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben.
Zu Beginn der Verteidigung beantragt Frau Rechtsanwältin Fuchs Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte bespricht sie mit Ihnen die weitere Vorgehensweise und entwickelt eine auf Ihren Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie.
Auch im Falle einer Hausdurchsuchung, nach Erhalt eines Strafbefehls oder einer Anklageschrift sollte unverzüglich anwaltliche Unterstützung in Anspruch genommen werden. So können Fristen gewahrt, die Verteidigung vorbereitet und – soweit erforderlich – frühzeitig Stellungnahmen abgegeben oder Entlastungszeugen benannt werden.
Frau Rechtsanwältin Fuchs begleitet Sie während des gesamten Strafverfahrens – vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zu Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision sowie im Strafvollstreckungsverfahren.
Auch Geschädigte einer Straftat werden kompetent und mit Fingerspitzengefühl vertreten, insbesondere im Rahmen einer Nebenklage.
Darüber hinaus berät Frau Rechtsanwältin Fuchs Zeuginnen und Zeugen und begleitet diese bei Bedarf als Zeugenbeistand.
Frau Rechtsanwältin Fuchs ist Mitglied im Deutschen Strafverteidigerverband e. V.