Familienrecht

Im Jahr 2014 wurde Rechtsanwältin Martina Fuchs von der Rechtsanwaltskammer Stuttgart aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ verliehen.

Das Familienrecht betrifft häufig einschneidende persönliche Veränderungen und erfordert neben juristischer Kompetenz auch eine vertrauensvolle Begleitung. Frau Rechtsanwältin Fuchs berät und vertritt Sie insbesondere bei Trennung und Scheidung sowie in allen damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen.

Bereits vor der Eheschließung unterstützt sie Sie bei der Gestaltung eines Ehevertrags, der auf Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation abgestimmt ist und für beide Ehepartner klare rechtliche Regelungen schafft.

Im Falle einer Trennung oder Scheidung begleitet Frau Rechtsanwältin Fuchs Sie bei der Klärung aller wesentlichen Fragen, insbesondere zu Unterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Aufteilung der Haushaltsgegenstände, elterlicher Sorge, Umgangsrecht mit den Kindern sowie dem Versorgungsausgleich. Soweit eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, vertritt sie Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht.

Frau Rechtsanwältin Fuchs ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.