Strafrecht

Frau Rechtsanwältin Fuchs wurde im Jahr 2020 durch die Rechtsanwaltskammer Stuttgart der Titel "Fachanwältin für Strafrecht" verliehen.


Sie übernimmt Ihre Verteidigung in Strafverfahren. Ziel ist die Wahrung der Rechte des Beschuldigten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden. Machen Sie grundsätzlich keine Aussage, ohne vorherige Rücksprache mit Ihrer Strafverteidigerin.


Zunächst verschafft Frau Rechtsanwältin Fuchs sich einen Einblick in die Ermittlungsakte, um dann mit Ihnen die weitere Verteidigungsstrategie abzustimmen.

Im Fall einer Hausdurchsuchung sollten Sie Frau Rechtsanwältin Fuchs umgehend kontaktieren. Auch wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, kontaktieren Sie Frau Rechtsanwältin Fuchs umgehend, damit diese fristwahrend Einspruch für Sie einlegen kann. Nach Zustellung einer Anklageschrift kann eine Stellungnahme erfolgen, sowie gegebenenfalls Entlastungszeugen benannt werden.

Frau Rechtsanwältin Fuchs steht Ihnen vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis hin zur Urteilsverkündung und der Einlegung von Rechtmitteln wie Berufung oder Revision sowie im Strafvollstreckungsverfahren als Ihre Strafverteidigerin zur Seite.


Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, vertritt Frau Rechtsanwältin Fuchs mit Fingerspitzengefühl Ihre Interessen, insbesondere als Vertreterin der Nebenklage.


Sind Sie als Zeuge geladen, berät Frau Rechtsanwältin Fuchs Sie oder begleitet Sie als Zeugenbeistand zur Hauptverhandlung.


Frau Rechtsanwältin Fuchs ist Mitglied im Deutschen Strafverteidigerverband eV.

 

 

 

 

 

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